Leistungen!

Mein Leistungsspektrum für Sie umfasst unter anderem folgende Schwerpunkte (um detaillierte Informationen zu dem jeweiligen Schwerpunkt einzublenden, klicken Sie bitte auf den Link).

Gutachten Haftpflichtschaden

Wurde Ihr Fahrzeug durch einen anderen Verkehrsteilnehmer durch dessen Verschulden beschädigt, haben Sie Schadenersatzansprüche an den Schädiger bzw. die Haftpflichtversicherung des gegnerischen Fahrzeuges.

Im sogenannten Haftpflichtschadenfall ist der Schadenverursacher verpflichtet, dem Geschädigten gemäß § 249 BGB den gesamten Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Letztendlich soll der Geschädigte finanziell so gestellt werden, als ob der Schaden nicht eingetreten wäre.

Als Geschädigte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall, haben Sie das Recht einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen.

Im Falle eines Schadens an Ihrem Fahrzeug sind Sie bei uns genau richtig, denn wir bieten Ihnen langjährige Erfahrung in der Sachverständigenbranche Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen.

Die entstehenden Kosten für die Gutachtenerstellung gehören zum Schaden und sind somit erstattungspflichtig. Um nicht in Vorkasse treten zu müssen, können Sie uns die Kosten für das Gutachten sicherheitshalber abtreten. Durch Vorlage der Sicherungsabtretung bei der regulierenden Versicherung weisen Sie diese an, direkt mit uns abzurechnen.

Bei einem Schaden, der von einer Kfz-Haftpflicht Versicherung reguliert wird, kann der Geschädigte die folgenden Kosten erstattet bekommen:

Schäden am Fahrzeug

  • Reparaturkosten
  • Wertminderung
  • Wiederbeschaffungskosten im Totalschadenfall

KFZ-Folgeschäden

  • Bergungs- und Abschleppkosten
  • An- und Abmeldekosten
  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung
  • Anwaltskosten
  • Sachverständigenhonorar
  • Finanzierungskosten
  • Kostenpauschale
  • Sonstige Kosten

Personenschaden

  • Schmerzensgeld
  • Heilungskosten und vermehrte Bedürfnisse
  • Verdienstausfall
  • Haushaltsführungskosten

Gutachten Kaskoschaden

Die Erstellung eines Schadengutachtens im Kaskoschadenfall ist erforderlich, wenn Ihr Fahrzeug durch Eigenverschulden oder auf sonstige Art und Weise beschädigt wurde.

Die im Kfz Kaskoschadenfall zugrunde liegenden vertraglichen Ansprüche unterscheiden sich von den rechtlichen Ansprüchen im Kfz Haftpflichtschadenfall. Im Kaskofall gestaltet der Versicherer mit Hilfe der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), die Vertragsbedingungen.

Bei einem Kaskoschaden ist der Geschädigte bei der Beauftragung des Gutachtens an die Weisung des Versicherers gebunden.

a) Teilkasko

Die Fahrzeugteilkaskoversicherung umfasst die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeuges und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile, einschließlich der als prämienfrei ausgewiesenen mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile nach Anlage.

Die Teilkaskoversicherung ist begrenzt auf:

  • Brandschaden
  • Wildschaden
  • Diebstahlschaden
  • Elementarschaden
  • Glasbruchschaden

b) Vollkasko

Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden bzw. Risiken ab, die bei Unfällen entstanden sind, welche durch unmittelbare von außen her, plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkenden Ereignissen, geschehen.

Kurzgutachten

Bei einem geringfügigen Kfz-Schaden (sog. Bagatellschaden, ca. bis 750,- Euro) erstellen wir Ihnen ein Kurzgutachten. Entgegen einem für diesen Fall üblichen Kostenvoranschlag einer Werkstatt bietet Ihnen unser Kurzgutachten folgende Vorteile:

  • Kostenvoranschläge erhalten weder eine Beurteilung der Wertminderung noch eine detaillierte Schadensbeschreibung.
  • Kostenvoranschläge haben vor Gericht keinerlei Beweissicherungsfunktion.
  • Wir erstellen Fotos von Ihrem Fahrzeug und archivieren sämtliche Daten in unserem System.
  • Wir nehmen alle Schadendaten auf, sodass sämtliche entstandenen Kosten geltend gemacht werden können.
  • Im Streitfall kann aus den vorhandenen Daten ein vor Gericht beweissicherndes Schadengutachten angefertigt werden.
  • Die Schadenersatzkosten(netto) bekommen Sie auch ohne Nachweis einer Reparatur erstattet.

Gutachten über Kfz-Lackierungen

Das Gebiet umfasst die Beurteilung von Lackschäden an Kraftfahrzeugen. Diese können durch Fehler bei der Lackierung oder durch äußere Einflüsse hervorgerufen werden.

Wir untersuchen die Lackierung Ihres Fahrzeuges auf Schäden und ermitteln die Schadenursache. Zudem zeigen wir die Schadenbeseitigungsmöglichkeiten auf und ermitteln die notwendigen Reparaturkosten.

Wertgutachten

Wir erstellen Wertgutachten für gebrauchte Fahrzeuge aller Art, sowie für Oldtimer und klassische Fahrzeuge.

Warum ein Wertgutachten oder eine Fahrzeugbewertung?

Angenommen, Sie wollen Ihr Auto oder Motorrad verkaufen und sind sich nicht sicher, was Sie für das Fahrzeug verlangen können. Eine Wertermittlung gibt Ihnen von neutraler Seite einen Wert vor, den Sie als Anhaltspunkt nehmen können und der Sie vor einem finanziellen Verlust beim Verkauf schützt.

Die Erstellung eines Wertgutachtens empfiehlt sich jedoch nicht nur beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges. Beispielsweise kann es für Geschäftskunden notwendig sein, Fahrzeuge zu steuerlichen Zwecken oder zur Wertfeststellung des Firmenfuhrparks bewerten zu lassen.

Wir ermitteln den aktuellen Marktwert Ihres Fahrzeuges grundsätzlich in der „örtlichen Marktlage“. Das heißt, der von uns ermittelter Marktwert entspricht exakt der Marktsituation Ihres Wohnortes. Somit haben Sie keine finanziellen Verluste die durch standardisierte, überregionale Bewertungen entstehen können.

Beratung bei An- und Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen

Möchten Sie Ihr Fahrzeug verkaufen und wissen nicht welchen Marktwert Ihr Fahrzeug hat?

Möchten Sie ein Gebrauchtfahrzeug kaufen und wissen nicht ob der Preis angemessen ist?

Ist das auch das richtige Auto für meinen Verwendungszweck?

Fragen Sie uns! Wir bieten Ihnen gerne unsere kompetente Beratung an!

Beweissicherungsgutachten

Haben Sie ein Fahrzeug gekauft und es stellt sich der Verdacht, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt?

War Ihr Fahrzeug in der Werkstatt und Sie sind mit der Reparatur nicht zufrieden?

Ob bei Unfällen, mangelhaften Reparaturen, Motor- und Getriebeschäden erstellen wir Beweissicherungsgutachten, mit denen Sie Ihr Recht durchsetzen können.

Plausibilitäts- und Kausalitätsprüfung

Kann der Schaden so entstanden sein?

Passen denn die Schadensbilder zueinander?

Korrespondiert die Anbauhöhe mit dem Schadensbereich?

Gab es einen Vorschaden?

Alles Fragen denen wir im Rahmen einer Plausibilitäts- und Kausalitätsprüfung nachgehen.

Sollte darüber hinaus eine Unfallrekonstruktion erforderlich sein, arbeiten wir mit erfahrenen Kollegen auf dem Gebiet der Unfallrekonstruktion zusammen.

Rechnungsprüfung

Kommt bei Ihnen Zweifel an der Richtigkeit einer Reparaturrechnung auf. Wir prüfen gerne Ihre Rechnungen von Unfallreparaturen bzw. gewöhnliche Kfz-Reparaturen.

Sprechen Sie uns an, Sie werden stauen über unsere kompetenten und günstigen Leistungen.

Reparaturbestätigung

Wenn Sie als Geschädigte Ihr Fahrzeug in Eigenregie nach fiktiver Abrechnung (nach Gutachten) selbst reparieren, haben Sie keine Rechnung als Nachweis einer Reparatur. Auch ein datiertes Foto des reparierten Fahrzeuges ist als Beleg ungeeignet, da es keine Rückschlüsse auf den Umfang und die Qualität der durchgeführten Maßnahmen erlaubt.

Um den Nutzungsausfall bzw. Mietwagenkosten erstattet zu bekommen, müssen Sie eine Reparaturbestätigung vorlegen, welche die vollständige, sachgerechte und fachgerechte Durchführung einer Reparatur bescheinigt. Die Reparaturbestätigung dient dann gegenüber der Versicherung als Nachweis der Selbstreparatur.

Selbstverständlich übernehmen wir für Sie gerne die Anfertigung der Reparaturbestätigung. Die Kosten hierfür bekommen Sie vom Schädiger bzw. dessen Versicherung erstattet.